Nach einer schweren Erkrankung ist eine Reha-Maßnahme häufig unvermeidbar. Sie soll dafür sorgen, dass der Patient wieder vollständig hergestellt wird und sein gewohntes Leben schon bald wieder aufnehmen kann. Eine spezielle Reha-Klinik soll aber nicht nur eine Rehabilitation nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen gewährleisten. Vielmehr legen erfahrene Mediziner Wert darauf, dass ihre Patienten schon dann eine professionelle Unterstützung erfahren, wenn sie die Reha beantragen. Damit die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder durch die Rentenversicherung zuverlässig gesichert ist, muss die Rehaklinik einige Anforderungen erfüllen. Wer sich für eine gute Klinik entscheidet, hat gute Chancen, die nötige Unterstützung schon bei der Beantragung zu erfahren.
Damit der Kurantrag reibungslos von der Kasse geprüft werden kann, sind alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Dabei ist der behandelnde Facharzt ein wichtiger Ansprechpartner. Er ist das Bindeglied zwischen dem Patienten und der behandelnden Einrichtung. Bei Bedarf kann er für eine beschleunigte Aufnahme in der Reha-Klinik sorgen, wenn die medizinischen Umstände dies geboten erscheinen lassen.
Die DRV ist generell für Berufstätige als Rehabilitationsleistungsträger zuständig, wenn die Leistungsfähigkeit durch die Erkrankung erheblich gemindert oder gefährdet wird und nur eine Kur die Erwerbsfähigkeit wieder herstellen oder erhalten kann. Ziel der Kur soll es sein, den Patienten wieder fit für den Beruf zu machen und eine gesundheitlich unbedenkliche Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen. Als Grundsatz gilt bei der DRV: “Reha vor Rente”.
Die gesetzliche Krankenkasse hingegen hat als Hauptaufgabe, die Pflegebedürftigkeit bzw. Behinderung zu verhindern, beseitigen, mindern oder auszugleichen. Sie richtet sich hauptsächlich an Rentner aber auch an Kinder und Jugendliche und nicht berufstätige Erwachsene. Das Ziel der Krankenkasse ist es, die Selbstständigkeit im Alltag bzw. im Alter zu erhalten und die Nachsorge zu gewährleisten, nach dem Grundsatz: “Reha vor Pflege”.