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Neues Versorgungsgesetz für evidenzbasierte Medizin in Kliniken

Bislang ist das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Hinblick auf evidenzbasierte Medizin (EBM) in Krankenhäusern äußerst undurchsichtig. Im Grunde weiß niemand im GKV-System, in welchem Umfang Kliniken  nachweisbar evidenzbasierte Leistungen erbringen und abrechnen. Das geplante Versorgungsgesetz soll Abhilfe schaffen und vor allem auch Vertragsärzten den Rücken stärken.

Neues Versorgungsgesetz für evidenzbasierte Medizin in Kliniken

Neues Versorgungsgesetz für evidenzbasierte Medizin in Kliniken

Vertragsärzte werden im Hinblick auf innovative und fortschrittliche Medizin im Vergleich zu der Situation im stationären Bereich benachteiligt. Während in Kliniken neue Techniken auch ohne Beurteilung ihres medizinischen Nutzens ohne Weiteres am Patienten angewendet werden, müssen Vertragsärzte zwei Hürden überwinden. Zum einen ist ein Antrag zu stellen, den der gemeinsame Bundesausschuss – die KBV – positiv bewerten muss. Daraufhin muss der gemeinsame Bewertungsausschuss von KBV und Kassen zustimmen und die Leistung in den EBM aufnehmen.

In der Praxis bedeutet das einen enormen Vorteil für Krankenhäuser, da diese ein Recht auf die Bezahlung neuer Leistungen haben und unter Umständen eigenständige Fallpauschalen erhalten. Gleichzeitig verhindert diese „innovationsfreundliche Regelung“ des Gesetzgebers eine transparente evidenzbasierte Medizin.

Ein neues Versorgungsstrukturgesetz soll diese Verhältnisse – mangelhafte Evidenz in der Krankenhausmedizin und schwieriger Zugang zu neuen Techniken in der ambulanten Medizin – endlich korrigieren. Künftig soll eine unabhängige wissenschaftliche Institution damit beauftragt werden, neuartige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zeitlich begrenzt unter strukturierten Bedingungen testen zu lassen. Hiervon profitiert auch die ambulante Medizin, denn zu dieser von den Krankenkassen vergüteten Vorgehensweise sollen auch Vertragsärzte Zugang erhalten.

(ms)

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