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@ als Wortmarke: Für Mediziner bald ausgeschlossen?

Das kleine Zeichen „@“ wird von Medizinern aller Couleur, in Arztpraxen und Kliniken und selbst an den Universitäten des Landes täglich unzählige Male in E-Mail-Adressen, Twitteraccounts und im Internet verwendet. Es ist national wie international ein etabliertes Zeichen, und bisher schien es undenkbar, dass diese kleine Symbol als Wortmarke geschützt und damit zum Gegenstand einer juristischen Abmahnung werden könnte. Doch genau das könnte jetzt passieren, wenn man der entrüsteten Berichterstattung im Internet Glauben schenken darf. Kürzlich wurde nämlich bekannt, dass das Unternehmen @T.E.L.L. GmbH aus Weinheim das Symbol als Wortmarke und Teil ihres Namens schützen lassen möchte. In diesem Fall wäre zu befürchten, so argumentiert die entrüstete Internetgemeinde, dass jeder private Nutzer ebenso wie Unternehmen, Ärzte, Praxen und überhaupt jedermann mit einer Abmahnung zu rechnen hätte, wenn das @-Symbol in einer E-Mail oder in irgendeinem Schriftverkehr auftaucht. Diese Befürchtung allerdings ist unberechtigt, argumentiert die von der GmbH beauftragte Rechtsanwaltskanzlei auf der Internetseite des Unternehmens www.etell.de und versucht, die aufgebrachte Berichterstattung mit Fakten zurück zur berechtigten Neutralität zu bringen.

@ als Wortmarke: Für Mediziner bald ausgeschlossen?

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So sind die Vorprüfungen bezüglich einer Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt bereits abgeschlossen, sie ergaben keine besondere Schutzwürdigkeit des Zeichens. Deshalb sei das Zeichen auch seitens des Amts bereits eingetragen worden. Schon deshalb sei die streckenweise wenig fundierte Berichterstattung im Internet kaum nachvollziehbar, und insbesondere die befürchtet Abmahnungswelle könne nicht nachvollzogen werden. Allen voran in Twitteraccounts oder in E-Mail-Adressen sei die Verwendung des Zeichens völlig unkritisch. Einzig und allein bei einer markenmäßigen Verwendung des Symbols könne zukünftig geprüft werden, ob eine Verwechslungsgefahr bestehe, und allenfalls dann könne auch eine Abmahnung juristisch gerechtfertigt sein. Allerdings sei zunächst noch das Widerspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt abzuwarten, das noch bis zum 25. Februar 2013 laufe. In dieser Zeit werde geprüft, ob ältere Kennzeichenrechte bestehen, die der Eintragung als Wortmarke entgegen stehen.

Insbesondere Ärzte aller Fachrichtungen dürften von diesem Verfahren allerdings nicht betroffen sein. Die @T.E.L.L. GmbH steht für die Verwendung von hochwertigen Konsumgütern, die aus aller Welt im An- und Verkauf gehalten werden. Eine Verwechslung mit jeglichen medizinischen Unternehmen oder Marken dürfte deshalb schwerlich möglich sein. In jedem Fall steht der Nutzung des kleinen Symbols in E-Mail-Adressen oder in der weiten Welt des Internets nichts entgegen, denn gerade hier sei keine Verwechslungsgefahr gegeben, argumentiert die Rechtsanwaltskanzlei berechtigt. Es bleibt also zu hoffen, dass sich die entrüstete Berichterstattung schon bald wieder legt. Das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens darf man natürlich trotzdem mit Interesse beobachten.

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