Bei rezeptpflichtigen Mitteln müssen Patienten nicht selten eine zusätzliche bittere Pille schlucken: sie müssen oft zuzahlen und bei vielen Präparaten werden die Kosten zudem nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.
Wie können Patienten jedoch ihren Geldbeutel schonen und gleichzeitig bei bester Gesundheit bleiben?
1. In der Apotheke nach Generika fragen
Sowohl bei verschreibungspflichtigen, als auch bei rezeptfreien Mitteln sollten Patienten in ihrer Apotheke nach günsti-geren Alternativen fragen. Generika enthalten die gleichen Wirkstoffe wie das Originalpräparat, werden jedoch unter anderem Namen von einem unterschiedlichen Hersteller angeboten. Form, Farbe, Geschmack und Zusatzstoffe können auch vom Originalmittel abweichen.
2. Re-importierte Medikamente
Ebenso lässt sich mit Re-Import-Mitteln sparen. Dies sind Arzneimittel, die in Deutschland für den Export produziert werden, und anschließend wieder nach Deutschland importiert werden. Der Reimport von Medikamenten hat zum Vorteil, dass diese Mittel günstiger als das Original angeboten werden können, da sie aufgrund unterschiedlicher nationaler Preissysteme im Ausland kostengünstig erworben und anschließend wieder zum Verkauf auf dem deutschen Arzneimittelmarkt angeboten werden. Der Preisvorteil wird somit an den Patienten weitergegeben, je nach Fall kann hier sogar die Hälfte des Preises eingespart werden.
3. Die „aut-idem“ Regelung
Apotheker müssen den Patienten nicht zwingend ein bestimmtes Medikament verkaufen. Ausgehend von der aut-idem-Regelung kann der Arzt ausschließlich den aktiven Wirkstoff verschreiben, und nicht ein spezielles Präparat. Der Apotheker hat somit die Wahl zwischen verschiedenen Mitteln mit identischem Wirkstoff und kann dem Patienten ein kostengünstiges Präparat verkaufen.
4. Online-Apotheken
Online-Apotheken sind Apotheken, die eine behördliche Genehmigung zum Versandhandel haben. Diese können eine preiswerte Alternative darstellen, jedoch nur für rezeptfreie Medikamente. Patienten sollten sich allerdings vor eine Bestellung vergewissern, dass es sich bei der jeweiligen Online-Apotheke nicht um einen Betrug handelt und nur bei solchen bestellen, die ihre Firmendaten, AGBs und Aufsichtsbehörde im Impressum angegeben haben. Ebenso sollten persönliche Daten nur dann angegeben werden, wenn die Internetseite eindeutig ein entsprechendes Verschlüsselungssystem vorweist.