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Einheitliches Krebsregister soll Forschung unterstützen

Lange hatte es gedauert, doch seit Dienstag ist das Gesetz für den Aufbau eines flächendeckenden Krebsregisters in Kraft. Die Deutsche Krebshilfe wird nun die nötigen Datenbanken erstellen, die langfristig für eine bessere Früherkennung und damit für eine zielgerichtete Behandlung von bösartigen Tumoren sorgen sollen. Das wiederum ist angesichts der zunehmenden Zahl von unterschiedlichsten Krebserkrankungen auch äußerst nötig. Eine verstärkte Früherkennung ist ebenso maßgeblich wie verbesserte Therapien, aber auch Daten zu Diagnosen und zu Behandlungen sowie zum eigentlichen Verlauf der Therapie sind dringend nötig, sie sollen durch das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz eingeführt werden. Gezahlt wird der Ansatz zu weiten Teilen von der Deutschen Krebshilfe, sie hat rund acht Millionen Euro aufgebracht, um das Register auf ein solides Fundament zu stellen und um die Einrichtung zu ermöglichen.

Einheitliches Krebsregister soll Forschung unterstützen

Einheitliches Krebsregister soll Forschung unterstützen

Versicherte sollen zukünftig von besseren Angeboten zur Vorsorge profitieren. Innerhalb der nächsten drei Jahre werden weitere Angebote zur Diagnose von Darm- und Gebärmutterhalskrebserkrankungen entwickelt. Darmkrebs soll ab dem 50. Lebensjahr zur Vorsorge gehören, der bei Frauen gefürchtete Gebärmutterhalskrebs darf zwischen dem 20. und dem 65. Lebensjahr untersucht werden. Alle Angebote sind freiwillig, doch über den Nutzen und die Risiken der Erkrankung und der Vorsorge soll zukünftig noch mehr informiert werden.

Am Ende zielt der Ansatz vor allem darauf ab, die zweithäufigste Todesursache in Deutschland besser in den Griff zu bekommen. Mit dem neuen Gesetz wird die Voraussetzung dazu geschaffen, denn zukünftig sollen sich noch sehr viel mehr Menschen rechtzeitig untersuchen und erfolgreich behandeln lassen können. Doch nicht jede Früherkennung ist ganz und gar unumstritten. So steht die Mammografie nach Meinung der Kritiker in Sachen Risiken und Nutzen in keinem ausgewogenen Verhältnis. Letztlich sollen die Register auch dabei helfen, den Sinn und Unsinn von Vorsorgeuntersuchungen besser zu beurteilen. Die Sammlung der Daten zu Diagnose, Behandlung und Nachsorge sowie zu Rückfällen werden in bundesweit einheitlichen Registern geführt, nach dem einmaligen Aufbau sind die Folgekosten von den Krankenkassen zu tragen.

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